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Ände­run­gen durch das Einwegpfand


März 2025 

Pfand auf Glas­fla­schen, Kisten, Fässer oder sonstige Ver­pa­ckun­gen hat schon eine lange Tra­di­ti­on in Öster­reich. Bislang war es in der Umsatz­steu­er so, dass das Pfand für solche Mehrweg-Ver­pa­ckun­gen das Schick­sal der Lie­fe­rung des Inhalts teilte. Der Verkauf der Ware und die Über­las­sung der sog. Waren­um­schlie­ßung stellen eine ein­heit­li­che Leistung dar. Der Käufer bekommt die Ware nur, wenn er neben dem Kauf­preis auch das Pfand­geld für die Mehr­weg­ver­pa­ckung bezahlt. Das Entgelt besteht somit aus dem Preis der Ware und dem Pfand­geld und unter­liegt der Umsatz­steu­er. Wird die Waren­um­schlie­ßung anschlie­ßend zurück­ge­ge­ben, stellt dies eine Ent­gelts­min­de­rung dar.

Seit dem 1. Jänner 2025 gibt es in Öster­reich aller­dings neben dem bisher bekann­ten Mehr­weg­pfand auch das neue soge­nann­te Ein­weg­pfand in Höhe von 25 Cent für alle geschlos­se­nen Geträn­ke­ver­pa­ckun­gen aus Kunst­stoff oder Metall mit einer Füll­men­ge von 0,1 bis 3 Liter. Von der neuen Ein­weg­pfand­re­ge­lung aus­ge­nom­men sind bei­spiels­wei­se Geträn­ke­ver­bund­kar­tons (Tetra Pak), Geträn­ke­fla­schen aus Glas/Metall mit Ver­schlüs­sen aus Kunst­stoff, Ver­pa­ckun­gen für Milch und Milch­mix­ge­trän­ke oder z.B. Sirupe. Das Pfand fällt auch bei Käufen über einen Geträn­ke­au­to­ma­ten, im Rahmen von Essens­zu­stel­lun­gen oder bei Käufen im Online­han­del an. Grund­sätz­lich trifft alle Ver­kaufs­stel­len, die Ein­weg­pfand­ver­pa­ckun­gen ausgeben, eine Rück­nah­me­ver­pflich­tung. An häufig besuch­ten Orten wie Bahn­hö­fen, Flug­hä­fen, Ein­kaufs­zen­tren oder Ein­kaufs­stra­ßen ist es möglich, auch eine gemein­sa­me Rück­nah­me­stel­le in unmit­tel­ba­rer Nähe ein­zu­rich­ten. Das neue Ein­weg­pfand wird im Namen und auf Rechnung der zen­tra­len Stelle ein­ge­ho­ben und auch an diese über­mit­telt. Daher stellt es kein steu­er­ba­res Leis­tungs­ent­gelt dar. Es ist in der Rechnung getrennt vom übrigen Entgelt aus­zu­wei­sen und unter­liegt nicht der Umsatzsteuer.

Für Händler und Kon­su­men­ten wird es also etwas Zeit brauchen, bis man sich an diese unter­schied­li­che Behand­lung des Pfands gewöhnt hat, nicht zuletzt wird doch bei­spiels­wei­se das Pfand auf ein Dosen­bier anders behan­delt als auf ein Flaschenbier.

Bild: © Plumeria- stock.adobe.com