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Kurz-Info: Kli­ma­bo­nus 2024

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2024 

Der Kli­ma­bo­nus für das Jahr 2024 beträgt je nach Wohnort zwischen 145 € und 290 €. Mittels Abän­de­rungs­an­trags i.Z.m. dem Kli­ma­bo­nus­ge­setz wurde im Natio­nal­rat beschlos­sen, dass der Kli­ma­bo­nus ab einem Ein­kom­men (maß­geb­lich ist das Ver­an­la­gungs­ein­kom­men) von 66.612 € ver­steu­ert werden muss.

Lohn­steu­er­pflich­ti­ge müssen dann eine Pflicht­ver­an­la­gung gem. § 41 Abs. 1 EStG vor­neh­men. Es ist eine auto­ma­ti­sier­te Daten­über­mitt­lung an das Finanz­mi­nis­te­ri­um vor­ge­se­hen, sodass kein admi­nis­tra­ti­ver Aufwand für den Emp­fän­ger des Kli­ma­bo­nus entsteht — weder im Rahmen der antrag­lo­sen Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung (auto­ma­ti­scher Steu­er­aus­gleich), noch, wenn die Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung bzw. Steu­er­erklä­rung selbst vor­ge­nom­men wird.

Bild: © screen­shot klimabonus.gv.at