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Tarif­stu­fen in der Ein­kom­men­steu­er ab 2025 nach Anpas­sun­gen gegen die “kalte Progression”

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2024 

Durch die Abschaf­fung der “kalten Pro­gres­si­on” wird die jähr­li­che aufgrund der Infla­ti­on ent­ste­hen­de Mehr­be­las­tung abge­gol­ten. Dies äußert sich dadurch, dass die wesent­li­chen Tarif­ele­men­te und Absetz­be­trä­ge auto­ma­tisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Infla­ti­ons­ra­te ange­passt werden und das ver­blei­ben­de Drittel durch die im Minis­ter­rats­be­schluss beschlos­se­nen Ent­las­tungs­maß­nah­men abge­gol­ten wird.

Durch die auto­ma­ti­sche Infla­ti­ons­an­pas­sung und die weitere gestaf­fel­te Anpas­sung der für die Anwen­dung der 1. bis 5. Tarif­stu­fe maß­ge­ben­den Grenz­be­trä­ge zur Ent­las­tung von nied­ri­gen und mitt­le­ren Ein­kom­men ergeben sich nach­fol­gen­de Werte in der Ein­kom­men­steu­er ab 2025.

Ein­kom­men (in €)

Grenz­steu­er­satz

Über

Bis

 

0

13.308

0 %

13.308

21.617

20 %

21.617

35.836

30 %

35.836

69.166

40 %

69.166

103.072

48 %

103.072

1.000.000

50 %

Über

1.000.000

55 %

Zusätz­lich werden auch die Absetz­be­trä­ge samt der dazu­ge­hö­ri­gen Ein­kom­mens- und Ein­schleif­gren­zen sowie die SV-Rück­erstat­tung und der SV-Bonus zur Gänze an die Infla­ti­ons­ra­te angepasst.

Überdies werden mit dem fle­xi­blen Drittel der Ent­las­tungs­sum­me (651 Mio. €) Leis­tungs­trä­ger, Familien und Unter­neh­men unterstützt:

  • Für allein­ver­die­nen­de bzw. erwerbs­tä­ti­ge allein­er­zie­hen­de Personen mit geringem Ein­kom­men ist ein Kin­der­zu­schlag in Form eines erhöhten Absetz­be­tra­ges um 60 € pro Monat und Kind vorgesehen.
  • Die Tages- und Näch­ti­gungs­gel­der werden ange­ho­ben: Tages­gel­der für Inlands­dienst­rei­sen dürfen dann bis zu 30 € betragen (bisher 26,40 €). Das Näch­ti­gungs­geld wird von 15 auf 17 € angehoben.
  • Erhöhung und Öko­lo­gi­sie­rung des Kilo­me­ter­gel­des: Das Kilo­me­ter­geld für Pkw, Motor­rä­der und Fahr­rä­der wird mit ein­heit­lich 50 Cent pro Kilo­me­ter fest­ge­setzt — für mit­be­för­der­te Personen kann ein Beitrag von 15 Cent pro Kilo­me­ter bean­sprucht werden.
  • Attrak­ti­vie­rung des Kos­ten­er­sat­zes bei der Nutzung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel auf Dienst­rei­sen. Die Beför­de­rungs­zu­schüs­se für die ersten 50 km werden auf 50 Cent erhöht — für die weiteren 250 km auf 20 Cent und für jeden weiteren Kilo­me­ter auf 10 Cent.
  • Neu­re­ge­lung beim Sach­be­zug für Dienst­woh­nun­gen: Die gänzlich sach­be­zugs­freie Wohn­flä­che wird auf 35 m² erhöht und Gemein­schafts­räu­me werden nicht mehr wie bisher jedem ein­zel­nen Bewohner voll zuge­rech­net, sondern aliquot.
  • Valo­ri­sie­rung der Frei­gren­ze für sonstige Bezüge (ins­be­son­de­re Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
  • Erhöhung der Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze in der Ein­kom­men- und Umsatz­steu­er von 35.000 € auf 55.000 €.

Die kon­kre­ten Geset­zes­vor­schlä­ge bleiben abzuwarten. 

Bild: © Cagkan — stock.adobe.com