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Kurz-Info: Einigung zu ViDA

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2024 

Anfang November haben sich die EU-Mit­glied­staa­ten auf das Reform­pa­ket zu “VAT in the Digital Age” (ViDA) geeinigt. Die in Bezug auf ViDA beschlos­se­nen Maß­nah­men betref­fen folgende The­men­kom­ple­xe und haben das Poten­ti­al, das EU-Mehr­wert­steu­er­sys­tem stark zu reformieren:

  • E‑Invoicing und Digital Report­ing Requi­re­ment (DRR),
  • Single VAT Regis­tra­ti­on (SVR),
  • Maß­nah­men im Bereich der Plattformwirtschaft.

Damit verfolgt die EU ver­schie­de­ne Ziele, wie z.B.

  • Moder­ni­sie­rung der mehr­wert­steu­er­li­chen Mel­de­pflich­ten unter Nutzung von digi­ta­len Instru­men­ten, damit Büro­kra­tie und Com­pli­ance-Belas­tun­gen abgebaut werden können.
  • Weniger Fälle, in denen eine zusätz­li­che Regis­trie­rung im EU-Ausland not­wen­dig ist sowie
  • Schaf­fung von Wett­be­werbs­gleich­heit im Ver­hält­nis zu platt­form­ba­sier­ten Geschäfts­mo­del­len sowie ver­bes­ser­te Steu­er­erhe­bung durch die ver­stärk­te Ein­bin­dung von Platt­for­men in das EU-Mehr­wert­steu­er­sys­tem als “deemed supplier”.

Die genann­ten Maß­nah­men, wenn­gleich sie erst in den kom­men­den Jahren schritt­wei­se ins natio­na­le Recht über­nom­men werden müssen, werden weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für in der EU tätige Unter­neh­men haben. Beson­ders für jene, die grenz­über­schrei­ten­de Umsätze tätigen.

Bild: © Adobe Stock — jpgon