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BMF-Info zu Grup­pen­an­trä­gen via FinanzOnline


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BMF-Info zu Grup­pen­an­trä­gen via FinanzOnline

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2025 

Die wirksame Über­mitt­lung von Grup­pen­an­trä­gen war nicht zuletzt Gegen­stand einer BFG-Ent­schei­dung (siehe Beitrag aus dem August 2023), der zufolge die amt­li­chen For­mu­la­re für den Grup­pen­an­trag aus­ge­druckt und im Original unter­zeich­net ein­ge­reicht werden müssen. Die Über­mitt­lung der For­mu­la­re als “sonstige Anbrin­gen” in Finan­zOn­line ist dem BFG folgend unwirksam.

Das BMF hat auf die BFG-Ent­schei­dung wie­der­holt reagiert und die Über­mitt­lung von Grup­pen­an­trä­gen via geson­der­te Funktion in Finan­zOn­line in Aussicht gestellt. Einer BMF-Info von Anfang Dezember 2024 folgend ist ab 1. Jänner 2025 (grund­sätz­lich) vor­ge­se­hen, dass die Über­mitt­lung des amt­li­chen Vor­drucks für den Grup­pen­an­trag via Finan­zOn­line unter Ver­wen­dung der dafür vor­ge­se­he­nen Funktion erfolgen kann, sofern der Grup­pen­an­trag mit qua­li­fi­zier­ter elek­tro­ni­scher Signatur unter­zeich­net worden ist.

Da sich jedoch die tech­ni­sche Umset­zung für die Ein­brin­gung des Grup­pen­an­trags über die eigens geschaf­fe­ne Funktion in Finan­zOn­line ver­zö­gert und aller Vor­aus­sicht nach erst im Frühling 2025 bereit­ge­stellt werden kann, ist der BMF-Info folgend eine Zwi­schen­lö­sung vor­ge­se­hen. Demnach werden bis dahin seitens der Finanz­ver­wal­tung auch Grup­pen­an­trä­ge akzep­tiert, die über die Funktion “sonstige Anbrin­gen” in Finan­zOn­line über­mit­telt werden. Ab Bereit­stel­lung einer geson­der­ten Funktion in Finan­zOn­line wird die Ein­brin­gung von Grup­pen­an­trä­gen über “sonstige Anbrin­gen” nicht mehr akzeptiert.

Wenn­gleich die BMF-Info grund­sätz­lich positiv zu werten ist, so ist sie — auch unter Berück­sich­ti­gung einer früheren Anfra­ge­be­ant­wor­tung seitens des BMF — mög­li­cher­wei­se nicht völlig kon­sis­tent. Die schon früher ergan­ge­ne Anfra­ge­be­ant­wor­tung erlaubt einen Grup­pen­an­trag über Finan­zOn­line, sofern die amt­li­chen Vor­dru­cke zum Grup­pen­an­trag mittels qua­li­fi­zier­ter elek­tro­ni­scher Signatur unter­fer­tigt und vom Grup­pen­trä­ger mittels “sonstige Anbrin­gen” hoch­ge­la­den werden. Um auf der sicheren Seite zu stehen, ist es daher ratsam, bis zum Vor­lie­gen einer finalen tech­ni­schen Lösung in Finan­zOn­line den Grup­pen­an­trag (zumin­dest zusätz­lich) in bewähr­ter Manier aus­ge­druckt und unter­schrie­ben pos­ta­lisch zu über­mit­teln. Wir werden Sie über die weiteren Ent­wick­lun­gen auf dem Lau­fen­den halten.

Bild: © Adobe Stock — Viktor coolmockups.com