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Steuern von A bis Z

Steu­er­li­che Vorhaben der neuen Bundesregierung


April 2025 

Ende Februar hat die neue Bun­des­re­gie­rung ihr Regie­rungs­pro­gramm (2025–2029) prä­sen­tiert. Die steu­er­li­chen Vorhaben und Ziele sind wie erwartet auch von Ein­spa­run­gen gekenn­zeich­net — siehe dazu den Beitrag in dieser Ausgabe. Darüber hinaus sind auch Erleich­te­run­gen, Ver­ein­fa­chun­gen und Maß­nah­men zum Abbau von Büro­kra­tie geplant. Wichtige Aspekte sind nach­fol­gend im Über­blick dar­ge­stellt. Die ent­spre­chen­de gesetz­li­che Umset­zung bleibt abzuwarten.

Infla­ti­ons­an­pas­sung beim Ein­kom­men­steu­er­ta­rif — 1/3 wird ausgesetzt

Im Sinne des Ankämp­fens gegen die kalte Pro­gres­si­on (“stille Steu­er­erhö­hung”) werden seit 2023 2/3 der Infla­ti­ons­ra­te mittels Anpas­sung der Ein­kom­men­steu­er­ta­ri­fe aus­ge­gli­chen. 1/3 der Infla­ti­ons­ra­te soll nun aus­ge­setzt werden. Offen ist, was mit dem dritten Drittel, das grund­sätz­lich für dis­kre­tio­nä­re Maß­nah­men reser­viert ist, pas­sie­ren soll.

Aus­deh­nung der Pauschalierungsmöglichkeiten

Bei der Basis­pau­scha­lie­rung sollen ab 2025 die Umsatz­gren­ze auf 320.000 € und beim pau­scha­len Betriebs­aus­ga­ben­ab­satz von 12 % auf 13,5 % erhöht werden. Eine weitere Stei­ge­rung soll ab 2026 erfolgen mittels einer Umsatz­gren­ze von 420.000 € und einem Betriebs­aus­ga­ben­pau­scha­le von 15 %. Ob auch Ände­run­gen beim pau­scha­len Betriebs­aus­ga­ben­ab­satz von 6 % erfolgen werden und wie mit der geplan­ten Erhöhung der Vor­steu­er­pau­scha­lie­rung ver­fah­ren wird, bleibt abzuwarten.

Anpas­sung der Luxus­tan­gen­te für PKWs

Die Ange­mes­sen­heits­gren­ze soll ab dem Jahr 2027 auf 55.000 € ange­ho­ben werden. Der Zielwert von 65.000 € als Ange­mes­sen­heits­gren­ze ist von der bud­ge­tä­ren Ent­wick­lung abhängig.

Erhöhung des Gewinnfreibetrags

Der Gewinn­frei­be­trag soll ein­heit­lich auf 15 % ange­ho­ben werden — die maximale Höhe des Gewinn­frei­be­trags soll (von bisher 33.000 €) auf 55.000 € erhöht werden.

Ver­bes­se­run­gen bei den Abschreibungen

Neue Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten — unter Bud­get­vor­be­halt — sollen geprüft werden, wobei auch bestehen­de Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten geändert werden können (in punkto Höhe bzw. Dauer/Schnelligkeit).

Betriebs­über­ga­ben leichter gemacht

Ent­spre­chend dem Regie­rungs­pro­gramm soll der Ver­äu­ße­rungs­frei­be­trag auf 45.000 € ange­ho­ben werden (von bisher 7.300 €). Der begüns­ti­gen­de Hälf­te­steu­er­satz für außer­or­dent­li­che Ein­künf­te soll in Zukunft ohne Ein­stel­lung der Erwerbs­tä­tig­keit (“Berufs­ver­bot”) möglich sein.

Ver­schär­fun­gen bei Stiftungen

Die Stif­tungs­ein­gangs­steu­er und das Stif­tungs­ein­gangs­steu­er­äqui­va­lent werden auf 3,5 % erhöht und die Zwi­schen­steu­er auf 27,5 % ange­ho­ben, wodurch es zu einer deut­li­chen Ein­schrän­kung der steu­er­li­chen Vorteile von Stif­tun­gen kommt.

Strei­chung des Kli­ma­bo­nus und Teil­kom­pen­sa­ti­on für Pendler

Schon länger ist bekannt, dass der Kli­ma­bo­nus von der neuen Regie­rung abge­schafft wird. Für 2026 ist eine Teil­kom­pen­sa­ti­on für Pendler ange­dacht, die über das Pend­ler­pau­scha­le erfolgen könnte. Im Gegenzug soll das Kilo­me­ter­geld für Fahr­rä­der und Motor­rä­der auf 25 Cent redu­ziert werden.

Erhöhung der sons­ti­gen Bezüge

Eine Erhöhung des Frei­be­trags in Höhe von 620 € für sonstige Bezüge (13. und 14. Gehalt) ist laut Regie­rungs­pro­gramm angedacht.

Absen­kung des Dienstgeberbeitrags

Die Senkung der Lohn­ne­ben­kos­ten ist immer ein heißes Thema und somit auch bei der neuen Bun­des­re­gie­rung auf der Agenda. Unter Bud­get­vor­be­halt soll der Dienst­ge­ber­bei­trag von aktuell 3,7 % bis Mitte der Legis­la­tur­pe­ri­ode stu­fen­wei­se auf 0 % gesenkt werden.

Ände­run­gen bei der Grunderwerbsteuer

Eine Reform ist auch bei der Grund­er­werb­steu­er ange­dacht, auch mit dem Ziel, eine effek­ti­ve­re Besteue­rung im Rahmen von Share Deals zu errei­chen und somit Mehr­ein­nah­men zu gene­rie­ren (durch eine Erhöhung von ver­mö­gens­be­zo­ge­nen Ver­kehrs­steu­ern). Auf der anderen Seite sollen beim ersten Eigen­tums­er­werb sowohl die GrESt als auch staat­li­che Neben­ge­büh­ren ent­fal­len (wie bereits bei der Grund­buch­ein­tra­gungs­ge­bühr für Erst­erwer­be bis 500.000 €).

Valo­ri­sie­rung der Bundesgebühren

Die geplante Valo­ri­sie­rung der Bun­des­ge­büh­ren (zuletzt wurde diese 2011 durch­ge­führt) soll nach­ge­holt werden, woraus eine Erhöhung der Gebühren um über 40 % resul­tie­ren würde.

Ver­ein­fa­chun­gen bei den Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten und bei der Belegerteilungspflicht

Das neue Regie­rungs­pro­gramm sieht Ver­ein­fa­chun­gen bei der Regis­trier­kas­se und beim Waren­ein­gangs­buch vor (mitunter auch eine Ver­ein­fa­chung der “Kalte-Hände-Regelung”). Überdies soll die Beleg­ertei­lungs­pflicht bei Käufen bis 35 € ent­fal­len. Dabei soll ein digi­ta­ler Beleg als Alter­na­ti­ve zum gedruck­ten Beleg dienen — auf Kun­den­wunsch muss jedoch ein Papier­be­leg aus­ge­druckt werden.

Nach­fol­ge­re­ge­lung zur Bildungskarenz

Wie auch an anderer Stelle in dieser Ausgabe erwähnt, wird die Bil­dungs­ka­renz in ihrer jetzigen Form ein­ge­stellt. Ab 2026 soll jedoch eine Nach­fol­ge­re­ge­lung in Kraft treten. Dieses neue Modell legt den Fokus auf gering­qua­li­fi­zier­te Personen, erhöht die zu errei­chen­den ECTS und zielt auf eine stärkere Anwe­sen­heits­pflicht ab. Überdies soll die in der Ver­gan­gen­heit beliebte Kom­bi­na­ti­on aus Eltern­ka­renz und nach­fol­gen­der Bil­dungs­ka­renz nicht mehr möglich sein.

Bild: © Adobe Stock — mrallen