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Klienten-Info — Aktuell

“Gebäu­de­stan­dard Bronze” als Vor­aus­set­zung für die erwei­ter­te beschleu­nig­te Abschrei­bung von Wohngebäuden

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2024 

Die im Rahmen des Kon­junk­tur­pa­kets “Wohnraum und Bau­of­fen­si­ve” ein­ge­führ­te erhöhte AfA für Wohn­ge­bäu­de ist an diverse Vor­aus­set­zun­gen geknüpft (siehe dazu Beitrag aus dem Mai 2024). Die schnel­le­re Abschrei­bung von Wohn­ge­bäu­den ist für Neu­bau­ten möglich, welche zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026 fer­tig­ge­stellt werden. Überdies müssen gewisse öko­lo­gi­sche Stan­dards ein­ge­hal­ten werden — der so genannte “klima-aktiv Bronze Standard”.

Das BMF hat in einer Anfra­ge­be­ant­wor­tung von Anfang Mai 2024 (https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen—Ertragsteuern/Fachinformationen—ESt-KSt/gebaeudestandard-bronze.html) die Anfor­de­run­gen an den “Gebäu­de­stan­dard Bronze” (nach dem auf der OIB-Richt­li­nie 6, OIB-330.6–026/19 basie­ren­den “kli­ma­ak­tiv Kri­te­ri­en­ka­ta­log in der aktu­el­len Version 2020” des BMK) konkretisiert.

Aus­gangs­punkt hierfür ist, dass ein Wohn­ge­bäu­de, das alle kli­ma­ak­tiv Muss-Kri­te­ri­en erfüllt, den kli­ma­ak­tiv Bronze Standard erfüllt. Für den Silber Standard müssen alle Muss-Kri­te­ri­en erfüllt sein und min­des­tens 750 Punkte (von maximal 1.000 Punkten) erreicht werden. Für den Gold Standard muss ein Wohn­ge­bäu­de alle Muss-Kri­te­ri­en erfüllen und min­des­tens 900 Punkte erreichen.

Die Muss-Kri­te­ri­en für Wohn­ge­bäu­de in den Kate­go­rien A bis D, um den kli­ma­ak­tiv Bronze Standard zu erfüllen, sind nach­fol­gend dargestellt.

  • Kate­go­rie A — Standort
    • Infra­struk­tur in Standortnähe,
    • Umwelt­freund­li­che Mobilität/Anschluss an öffent­li­che Verkehrsmittel.
  • Kate­go­rie B — Energie und Ver­sor­gung
    • Heiz­wär­me­be­darf,
    • Pri­mär­ener­gie­be­darf,
    • CO2-Emis­sio­nen,
    • Ener­gie­ver­brauchs­mo­ni­to­ring (für Gebäude ab einer kon­di­tio­nier­ten Fläche von 1.000 m2 BGF),
    • Gebäu­de­hül­le luftdicht.
  • Kate­go­rie C — Bau­stof­fe und Kon­struk­ti­on
    • Aus­schluss von HFKW geschäum­ten Materialien/Ausschluss von PVC in Boden- und Wandbelägen,
    • Ökoindex des Gesamt­ge­bäu­des (BG3) oder Ökoindex der ther­mi­schen Gebäu­de­hül­le (BG1).
  • Kate­go­rie D — Komfort und Raum­qua­li­tät
    • Ther­mi­scher Komfort im Sommer,
    • Raum­luft­tech­nik,
    • Messung der Innen­raum­luft­qua­li­tät (für Neu­bau­ten ab einer kon­di­tio­nier­ten Fläche von 2.000 m2 BGF).

Unter den Muss-Kri­te­ri­en ist bei­spiels­wei­se in “Kate­go­rie A — Infra­struk­tur in Stand­ort­nä­he” zu ver­ste­hen, dass die tägliche Grund­ver­sor­gung (Super­markt, Gas­tro­no­mie, Bäckerei), die soziale Infra­struk­tur (Kin­der­be­treu­ung, medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung etc.) sowie Frei­zeit­in­fra­struk­tur und Dienst­leis­tun­gen (Post, Ver­wal­tung etc.) am Standort vor­han­den sein müssen. Dabei wird eine unter­schied­lich hohe Punk­te­zahl vergeben, je nachdem wie weit die Infra­struk­tur­ein­rich­tung vom Gebäu­de­stand­ort entfernt ist (Luft­li­nie). So wird z.B. 1 Punkt vergeben, wenn die Ein­rich­tung inner­halb 1.000 m Luft­li­nie liegt. Um den Bronze Standard zu errei­chen, müssen bei diesem Muss-Kri­te­ri­um 2 bis 75 Punkte erreicht werden. Dieses Schema gilt auch für die Muss-Kri­te­ri­en in den anderen Kate­go­rien, wobei zum Teil andere Punkt­zah­len erreicht werden müssen.

Ein Gebäude erfüllt den Gebäu­de­stan­dard Bronze, wenn es mit einem ent­spre­chen­den kli­ma­ak­tiv Qua­li­täts­kenn­zei­chen (Plakette und Urkunde) in der Dekla­ra­ti­ons­stu­fe Fer­tig­stel­lung aus­ge­zeich­net ist. Die Vor­aus­set­zun­gen für die Aus­zeich­nung des Gebäudes sind näher in der BMF-Anfra­ge­be­ant­wor­tung dargestellt.

Bild: © Adobe Stock — Andrey Popov