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Kurz-Info: Funktion für Grup­pen­an­trä­ge über Finan­zOn­line endlich verfügbar


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Kurz-Info: Funktion für Grup­pen­an­trä­ge über Finan­zOn­line endlich verfügbar

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2025 

Die Mög­lich­keit, Grup­pen­an­trä­ge elek­tro­nisch ein­zu­brin­gen, schien bereits eine “never ending story” zu sein (siehe dazu zuletzt den Beitrag aus dem Februar 2025). Nun wurde am 5. März 2025 in Finan­zOn­line eine neue Funktion frei­ge­schal­ten, mit welcher die Über­mitt­lung von Grup­pen­an­trä­gen i.S.d. § 9 KStG möglich ist. Mangels tech­ni­scher Umset­zung war es bislang möglich, die Anträge über die Funktion “sonstige Anbrin­gen” in Finan­zOn­line einzubringen.

Konkret ist die neue Funktion “Antrag auf Fest­stel­lung einer Unter­neh­mens­grup­pe gemäß § 9 Abs. 8 KStG” unter dem Menü­punkt “Weitere Services” zu finden. Seit dem 5. März 2025 sind Grup­pen­an­trä­ge elek­tro­nisch nur mehr über diese neue Funktion ein­zu­brin­gen (nicht mehr über “sonstige Anbrin­gen”). Die Grup­pen­an­trä­ge müssen mittels qua­li­fi­zier­ter elek­tro­ni­scher Signatur unter­fer­tigt worden sein, damit die Ein­rei­chung über die neue Funktion in Finan­zOn­line erfolg­reich ist.

Bild: © Adobe Stock — Viktor coolmockups.com